DIm Berliner Senat sei es wichtig, dass in allen Anstalten die Lehren aus den Ereignissen des Jahres 2022 im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und andere Rundfunkanstalten gezogen werden, erklärt der neue Chef der Berliner Senatskanzlei, Florian Graf (CDU), im Gespräch mit der FAZ Der RBB befinde sich konstruktiv zur Zeit in einem großen Erneuerungsprozess, den der Senat unter Berücksichtigung des Gebots der Staatsferne als Rechtsaufsicht begleite.
Die Analyse und Bewertung der Ereignisse beim RBB und der Defizite, die hierzu führten, hatten Einfluss auf die Novellierung der Staatsverträge auf Länder- und Bundesebene. Berlin setzt sich insbesondere bei den Beratungen zu gesetzlichen Anpassungen für hohe Transparenz- und Compliance-Standards ein. Dazu gehörte die Stärkung der Unabhängigkeit und Professionalisierung der Aufsichtsgremien des RBB ebenso wie die Verbesserung der Kontrolle über Wirtschaftlichkeit und Entscheidungsprozesse. Bei der laufenden Novellierung des RBB-Staatsvertrags sollten die Handlungsempfehlungen der beiden Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg in den Überlegungen berücksichtigt werden.
Zwischen Berlin und Brandenburg herrscht offenbar keine Einigkeit in der Frage, ob die Nachteile der Intendanten begrenzt werden. Darüber hätten die Länder noch „eingehend beraten“ sollen, sagt Graf. Die Vergütungsstrukturen der außertariflich Beschäftigten mit Führungsverantwortung beim RBB sollten aber gedeckelt und veröffentlicht werden. Das Land Berlin, so Graf im Gespräch, kämpfe „mit Verve“ für größtmögliche Beitragsstabilität. Dies sei ein wichtiges Ziel in der laufenden Debatte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nur wenn es den Ländern gelingt, sich auf ein tragfähiges Zukunftsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verständigen, werde diese seine Akzeptanz in der Bevölkerung bewahren und wiederherstellen können, wo das Vertrauen verloren gegangen sei. Der Berliner Senat will sich weiterhin intensiv in diesen Reformprozess einbringen. Allerdings hält es der Chef der Senatskanzlei für klug, wenn alle bewährten Empfehlungen der Experten der Gebührenkommission KEF abwarteten.
Auf die Frage, ob die Medienpolitik auf die zunehmende presseähnliche Berichterstattung vor allem in den Dritten Programmen reagierte, antwortete Graf, dass mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2019 eine Schlichtungsstelle geschaffen wurde. Diese wurden von den Verlagen jedoch nicht genutzt. Stattdessen gingen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Berlin sieht die Interessen der privaten Verleger und die momentane Schwäche im Pressemarkt als eine konkrete Gefahr für die mediale Vielfalt und die Meinungspluralität an. Die Ursachen liegen jedoch nicht vorrangig in der Konkurrenz durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern vor allem in den strukturellen Veränderungen der Leserschaft und einem sich grundlegend verändernden Medienmarkt weltweit.
Quelle:Aktuell – FAZ.NET